Klasse A2
Mindestalter 18
- Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer bbH von mehr als 45 km/h.
- Die Klasse A2 wird für Krafträder mit einer Nennleistung von höchstens 35 kW (48 PS) und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg erteilt.
- Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse ‚A1‘ nur praktische aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Die Fahrschule 3ve bildet aus auf Kawasaki ER 6 N ABS ( 25 kW)
Theoretische Ausbildung:
Mindestumfang des Theorieunterrichts mit und ohne Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnis
ohne |
mit | |
Grundunterricht | 12 | 6 |
Klassenspezifischer Unterricht | 4 | 4 |
Gesamt | 16 |
10 |
Praktische Ausbildung:
Mindestumfang der Sonderfahrten:
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 5 |
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen | 4 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 |
Gesamt | 12 |
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 entfallen theoretische Ausbildung, Sonderfahrten und Theorieprüfung. Die praktische Prüfung verkürzt sich auf 45 Minuten.
Preise und weitere Informationen gibt es auf Anfrage.