Sonderfahrten
Sonderfahrten sind die vom Gesetzgeber geforderten Übungsfahrten bei Dunkelheit,
auf der Autobahn und auf der Landstraße. Außer bei der Klasse AM müssen sie am Ende der Ausbildung absolviert werden. Die Anzahl ist abhängig von der beantragten FE-Klasse und vom Ersterwerb oder Erweiterung. (Siehe unter Klassen)
Wenn also Dein Fahrlehrer davon überzeugt ist, dass Du das Fahrzeug sicher im Griff hast
und auch mit den wichtigsten Verkehrssituationen klar kommst, wird er mit Dir diese vorgeschriebenen Fahrten in Angriff nehmen (und glaub mir: nur dann machen sie auch Spaß)